Bremen, 3. Juli 2025 – Die Geschäftsführung von ArcelorMittal Bremen hat die Fraktionsspitzen der Parteien
aus der Bremischen Bürgerschaft heute über den aktuellen Stand zur Lage des Unternehmens informiert. Im Fokus standen
die wirtschaftliche Situation des Standorts wie auch die nächsten Schritte zur Transformation der Stahlherstellung. Standort
und Konzern halten weiter an der Umstellung der Produktionsweise fest - aber in einer schrittweisen Transformation mit angepasstem
Tempo.
Die Lage für Stahlhersteller in Europa ist nach wie vor schwierig: Die anhaltend niedrige Nachfrage
in Kombination mit steigenden Importen von Billigstahl und höheren CO2-Emissionen gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit
der Stahlherstellung in Deutschland und Europa stark. Schwache Handelsschutzmaßnahmen, fehlender effektiver CO2-Grenzausgleich
und nicht planbare und hohe Energiepreise haben zu der Entscheidung des Konzerns geführt, den Plan für die Transformation
in Bremen und Eisenhüttenstadt anzupassen. ArcelorMittal prüft nun zunächst den Bau von Elektrolichtbogenöfen
an beiden Standorten, um vorbereitet zu sein, wenn die Produktion wirtschaftlich sinnvoll ist.
Um die Rahmenbedingungen
zu verbessern, hat ArcelorMittal an die Politik appelliert, sich dafür einzusetzen, dass das Unternehmen nächste
Schritt unternehmen kann. "Wir sind der Bremer Politik dankbar für die bisherige Unterstützung. Die Bereitschaft,
sich auch finanziell beim Bau neuer Anlagen zu engagieren, ist für uns sehr hilfreich. In konstruktiver Atmosphäre
haben wir heute mit den Fraktionsspitzen aller Parteien die aktuelle Lage deutlich gemacht. Erste Ergebnisse zum Industriestrompreis
sind nun in den neuen EU-Beihilfevorschriften verfügbar. Allerdings reichen die von der EU festgelegten Vorschriften
in keinster Weise aus, um voranzukommen“, sagt Rainer Böse, CEO ArcelorMittal Bremen und Eisenhüttenstadt.
Mit den neuen EU-Beihilferegeln, den so genannten staatlichen Beihilfen für eine saubere Industrie (Clean Industrial
State Aid Framework - CISAF), hat die Europäische Kommission nun zum Industriestrompreis erklärt, dass die Förderung
nur bis zu einer Untergrenze von 50 Euro pro Megawattstunde erfolgen kann. Die Förderung darf zudem nicht mehr als 50
% der benötigten Strommenge betragen, insgesamt nicht länger als drei Jahre gehen und höchstens bis 2030 laufen.
Außerdem unterliegt sie der Kumulierungsregel, wenn das Unternehmen bereits die Strompreiskompensation erhält.
"Allein für die Planung und den Bau von Anlagen ist das schon absolut unrealistisch. Diese Richtlinie muss dringend verbessert
werden, wenn sie helfen soll", kommentiert Böse.