Lieferkettengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten.

ArcelorMittal gehört zu den führenden Stahlproduzenten weltweit. Unsere gesellschaftliche und soziale Verantwortung, aber auch unsere Rolle in der Wirtschaft ist uns bewusst.

Wir wissen, dass verantwortungsvolles Handeln die Basis für das Vertrauen bildet, das uns unsere Kunden, Zulieferer als auch die Öffentlichkeit entgegenbringen. Teil dieser Verantwortung ist die Achtung von Menschenrechten und Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen bei uns, sowie bei unseren Zulieferern und in der vorgelagerten Lieferkette.

Die Herstellung und der Vertrieb von Stahlerzeugnissen erfolgen in hochkomplexen Prozessen, an denen nicht nur Mitarbeitende unseres Standorts, sondern auch eine Vielzahl von Zulieferern und Dienstleistern beteiligt sind. Dem Engagement und der Zuverlässigkeit all dieser Menschen haben wir unseren unternehmerischen Erfolg zu verdanken.

Wir haben unser Ziel daher klar vor Augen: Sie alle sollen sich bei ihrem Einsatz für ArcelorMittal auf gute Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Menschenrechte verlassen können.